Rechtssicherheit und Mitarbeiterbindung
Warum eine Versorgungsordnung für Unternehmen unverzichtbar ist
Als Präsident des Bundes der Selbständigen Nordrhein-Westfalen (BDS NRW) – dem ältesten und
traditionsreichsten deutschen Unternehmerverband – ist es mir ein besonderes Anliegen, die
Interessen von Selbstständigen, kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland nachhaltig zu
vertreten. Seit über 150 Jahren setzt sich der BDS mit Entschlossenheit für die Belange seiner
Mitglieder ein und bietet ihnen eine verlässliche Plattform für Austausch, Vernetzung und
politische Einflussnahme. Mit tausenden Mitgliedern bundesweit steht unser Verband nicht nur
für Kontinuität und Vertrauen, sondern auch für innovative Lösungen und starke Unterstützung im
unternehmerischen Alltag. In einer zunehmend komplexen und regulierten Arbeitswelt ist es für
Unternehmen wichtiger denn je, sich rechtlich abzusichern und die gesetzlichen Vorgaben
sorgfältig zu beachten. Dabei steht der BDS seinen Mitgliedern als kompetenter Partner zur Seite
– sei es in der Beratung, dem Informationsaustausch oder der Unterstützung bei der Umsetzung
rechtlicher Vorschriften.
Ein wesentlicher Aspekt, den viele Unternehmen oft vernachlässigen, ist die betriebliche
Altersversorgung (bAV) und die damit verbundene Versorgungsordnung. In diesem Artikel möchte ich
aufzeigen, warum es unerlässlich ist, als Arbeitgeber eine Versorgungsordnung einzuführen, um
nicht nur gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, sondern auch Haftungsrisiken zu minimieren und
das Vertrauen der Mitarbeiter zu stärken. Der BDS unterstützt seine Mitglieder aktiv bei der
Einführung solcher Regelungen, damit sie rechtlich auf der sicheren Seite stehen und
gleichzeitig ihre Position als attraktive Arbeitgeber festigen.
Wenn Sie als Unternehmer noch nicht Teil unseres Netzwerks sind, lade ich Sie herzlich ein, dem
BDS beizutreten. Nutzen Sie die Stärke unseres Verbands und lassen Sie uns gemeinsam für die
Zukunft unserer Unternehmen und die Sicherheit unserer Mitarbeiter sorgen.
Die Bedeutung einer Versorgungsordnung für Unternehmen mit Mitarbeitern
In der heutigen Arbeitswelt spielt die Absicherung der Mitarbeiter eine zunehmend zentrale
Rolle. Unternehmen, die Mitarbeiter beschäftigen, stehen nicht nur in der Pflicht, attraktive
Arbeitsbedingungen zu bieten, sondern auch rechtlichen Anforderungen nachzukommen. Eine
Versorgungsordnung, die als Regelwerk für die betriebliche Altersversorgung (bAV) und weitere
Vorsorgeleistungen dient, stellt in diesem Zusammenhang ein entscheidendes Instrument dar.
Hier nachfolgend die wesentlichen Gründe, warum eine Versorgungsordnung in jedem Unternehmen mit
Mitarbeitern unerlässlich ist.
1. Erfüllung der Informationspflicht und das Nachweisgesetz
Seit dem 1. August 2022 gilt eine erweiterte Fassung des Nachweisgesetzes in Deutschland, das
Unternehmen verpflichtet, ihre Mitarbeiter über wesentliche Arbeitsbedingungen schriftlich zu
informieren. Dies schließt auch die betriebliche Altersversorgung (bAV) ein. Unternehmen müssen
ihre Mitarbeiter detailliert über ihre Versorgungsansprüche, die Bedingungen zur Inanspruchnahme
und die konkreten Leistungen aufklären.
Eine Versorgungsordnung stellt sicher, dass diese Informationspflichten vollständig und
strukturiert erfüllt werden. Unternehmen, die es versäumen, die bAV schriftlich festzuhalten und
gesetzeskonform zu kommunizieren, drohen empfindliche Strafen. Gemäß dem Nachweisgesetz können
bei Verstößen Geldbußen von bis zu 2.000 Euro pro Mitarbeiter verhängt werden. Diese Sanktionen
unterstreichen die Bedeutung einer klaren und rechtlich verbindlichen Dokumentation der
Vorsorgeregelungen. Unternehmen, die ihre Pflichten nicht erfüllen, setzen sich nicht nur
rechtlichen Risiken, sondern auch finanziellen Belastungen aus, die vermeidbar sind.
2. Transparenz und Verlässlichkeit für Mitarbeiter
Mitarbeiter, die über ihre Versorgungsansprüche und die Bedingungen der betrieblichen
Altersvorsorge genau informiert sind, schätzen die Transparenz und Verlässlichkeit des
Arbeitgebers. Eine Versorgungsordnung schafft Klarheit darüber, welche Leistungen im Falle von
Krankheit, Berufsunfähigkeit oder im Rentenalter zu erwarten sind. Diese Transparenz trägt zur
Mitarbeiterbindung bei, da das Vertrauen in den Arbeitgeber gestärkt wird. Darüber hinaus sorgt
eine klare Regelung dafür, dass Mitarbeiter besser verstehen, welche Beiträge sie eventuell
selbst leisten müssen, um die betriebliche Altersvorsorge zu sichern, und welche Möglichkeiten
zur Optimierung ihrer Altersvorsorge bestehen. Gerade in einer alternden Gesellschaft wird die
betriebliche Altersvorsorge ein immer wichtigeres Element der langfristigen Sicherung des
Lebensstandards.
3. Haftungsreduktion für das Unternehmen
Unternehmen, die keine oder nur unzureichende Versorgungsregelungen treffen, setzen sich einem
erheblichen Haftungsrisiko aus. Ohne klare und schriftlich festgelegte Regelungen zur
betrieblichen Altersvorsorge kann es zu Streitigkeiten kommen, die gerichtlich beigelegt werden
müssen. Besonders im Falle von nicht oder unzureichend kommunizierten Regelungen können
ehemalige Mitarbeiter Ansprüche geltend machen, die erhebliche finanzielle Folgen nach sich
ziehen können. Eine Versorgungsordnung bietet dem Unternehmen rechtliche Sicherheit, da sie
genau festlegt, unter welchen Bedingungen Leistungen gewährt oder verweigert werden können.
Dies hilft, mögliche Konflikte mit den Mitarbeitern zu vermeiden und bietet gleichzeitig eine
rechtlich belastbare Grundlage im Falle von Streitigkeiten. Durch die klare Dokumentation und
Kommunikation von Versorgungsansprüchen wird die Gefahr von Missverständnissen minimiert, und
das Unternehmen reduziert so seine Haftungsrisiken signifikant.
4. Optimierung der Unternehmensorganisation
Eine gut durchdachte Versorgungsordnung trägt nicht nur zur Erfüllung rechtlicher Pflichten bei,
sondern unterstützt auch eine effizientere Organisation innerhalb des Unternehmens. Wenn klare
Regeln für die betriebliche Altersversorgung vorhanden sind, wissen sowohl Mitarbeiter als auch
Personalabteilungen genau, welche Schritte im Rahmen der Vorsorgeleistungen zu beachten sind.
Dies spart Zeit und Ressourcen, die sonst für individuelle Nachfragen oder die Bearbeitung von
Unklarheiten aufgewendet werden müssten. Durch die Standardisierung der Versorgungsregelungen
kann das Unternehmen zudem sicherstellen, dass alle Mitarbeiter gleichbehandelt werden und keine
individuellen Abweichungen zu Ungerechtigkeiten oder Verwirrungen führen. Dies stärkt nicht nur
das Vertrauen der Belegschaft in die Unternehmensführung, sondern erleichtert auch die
Verwaltung und das Management von Personalangelegenheiten.
5. Stärkung der Arbeitgebermarke
Nicht zuletzt trägt eine klare und transparente Versorgungsordnung zur Stärkung der
Arbeitgebermarke bei. Unternehmen, die ihren Mitarbeitern neben einem attraktiven Gehalt auch
solide und gut kommunizierte Vorsorgeleistungen bieten, heben sich im Wettbewerb um Talente von
der Konkurrenz ab. Gerade in Branchen, in denen Fachkräfte Mangelware sind, kann eine umfassende
betriebliche Altersvorsorge ein entscheidender Faktor bei der Wahl des Arbeitgebers sein.
Eine gut gestaltete Versorgungsordnung zeigt potenziellen Bewerbern, dass das Unternehmen nicht
nur kurzfristig denkt, sondern auch die langfristige Sicherheit seiner Mitarbeiter im Blick hat.
Dies schafft Vertrauen und stärkt die Bindung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Fazit
Die Einführung und Pflege einer Versorgungsordnung ist für jedes Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, von großer Bedeutung. Sie stellt nicht nur die Erfüllung der gesetzlichen Nachweispflichten sicher, sondern bietet auch Transparenz und Sicherheit für die Mitarbeiter. Gleichzeitig schützt sie das Unternehmen vor Haftungsrisiken und unterstützt eine effizientere Personalverwaltung. Darüber hinaus können Unternehmen, die gegen ihre Dokumentationspflichten verstoßen, Geldstrafen von bis zu 2.000 Euro pro Mitarbeiter riskieren. Eine gut durchdachte Versorgungsordnung ist daher ein unverzichtbares Instrument, das nicht nur rechtliche Risiken minimiert, sondern auch die Arbeitgebermarke stärkt und qualifizierte Mitarbeiter langfristig bindet.
Thomas Brügmann
Präsident BDS NRW