Steueroptimierte Beitragsreduzierung bei der privaten KKV
Steigende Kosten im
Gesundheitswesen führen zukünftig zu erheblichen Beitragssteigerungen bei den
gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und privaten Krankenkostenvollversicherungen
(PKV).
Beitragsentlastende
Tarife dienen der Reduzierung des Krankenkostenvollversicherungsbeitrages
(KKV) nach dem vollendeten 62. Lebensjahr und sind Bestandteil einer privaten
KKV. Da die privaten Krankenversicherer verpflichtet sind die Kundengelder mit
mindestens 3,5% zu verzinsen, ist diese Anlage
wesentlich attraktiver als die klassische Rentenversicherung mit aktuell 1,75%
Garantiezins.
Im Kontext des
Bürgerentlastungsgesetzes sind Beitragsentlastungstarife in Höhe der
gesetzlichen Basisleistungen bei
Vorsorgeaufwendungen
als Sonderausgaben absetzbar. Zudem sind diese Tarife prinzipiell
arbeitgeberzuschussfähig.
Während klassische
Rentenversicherungen nachgelagert oder zumindest mit dem Ertragsanteil
besteuert werden, fließen dem Versicherten über diesen Sparvertrag diese
Erträge steuerfrei zu. Das gebildete
Kapital kommt nicht zur Auszahlung, sondern wird zweckgebunden zur
Gegenfinanzierung der eigenen privaten Krankenversicherung verwendet.
Somit sind Sie im
Ruhestand günstig versichert und haben Ihre
Wahlleistungen kostenrückgedeckt.
Der
BDS/BVMU
- Gruppenversicherungsvertrag mit der DKV bietet Ihnen als Mitglied
(und ebenfalls Ihren Angehörigen) einen Beitragsentlastungstarif „V65“ zu einer
bestehenden DKV-Vollversicherung an.
BDS/BVMU Mitglied –
Beitragsentlastungstarif
V65 mit 250,- EUR Entlastungsbeitrag ab
dem voll. 65. Lj.
| Eintrittsalter |
Geburtsjahr
|
Mann (EUR)
|
Frau (EUR)
|
| 34 |
1978 |
54,65 |
58,60 |
| 39 |
1973 |
67,85 |
73,05 |
| 44 |
1968 |
84,85 |
91,45 |
| 49 |
1963 |
107,75 |
115,50 |
| 54 |
1958 |
139,50
|
147,45
|
Quelle: DKV-KV-Berater Version
6.75
Beitragsentlastungstarife
sind jederzeit kündbar und führen bei solch einem Störfall zu einer sofortigen
Beitragsreduzierung des aktuell laufenden Versicherungsbeitrages.
Autor: Marcus Rexfort