Steueroptimierte Beitragsreduzierung bei der privaten KKV  

Steigende Kosten im Gesundheitswesen führen zukünftig zu erheblichen Beitragssteigerungen bei den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und privaten Krankenkostenvollversicherungen (PKV).

Beitragsentlastende Tarife dienen der Reduzierung des Krankenkostenvollversicherungsbeitrages (KKV) nach dem vollendeten 62. Lebensjahr und sind Bestandteil einer privaten KKV. Da die privaten Krankenversicherer verpflichtet sind die Kundengelder mit mindestens 3,5% zu verzinsen, ist diese Anlage wesentlich attraktiver als die klassische Rentenversicherung mit aktuell 1,75% Garantiezins.

Im Kontext des Bürgerentlastungsgesetzes sind Beitragsentlastungstarife in Höhe der gesetzlichen Basisleistungen bei Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben absetzbar. Zudem sind diese Tarife prinzipiell arbeitgeberzuschussfähig.

Während klassische Rentenversicherungen nachgelagert oder zumindest mit dem Ertragsanteil besteuert werden, fließen dem Versicherten über diesen Sparvertrag diese Erträge steuerfrei  zu. Das gebildete Kapital kommt nicht zur Auszahlung, sondern wird zweckgebunden zur Gegenfinanzierung der eigenen privaten Krankenversicherung verwendet.

Somit sind Sie im Ruhestand günstig versichert und haben Ihre Wahlleistungen kostenrückgedeckt.

Der BDS/BVMU - Gruppenversicherungsvertrag mit der DKV bietet Ihnen als Mitglied (und ebenfalls Ihren Angehörigen) einen Beitragsentlastungstarif „V65“ zu einer bestehenden DKV-Vollversicherung an.

BDS/BVMU MitgliedBeitragsentlastungstarif V65 mit 250,- EUR Entlastungsbeitrag ab dem voll. 65. Lj.  

 Eintrittsalter Geburtsjahr
Mann (EUR)
 Frau (EUR)
 34  1978  54,65  58,60
 39  1973  67,85  73,05
 44  1968  84,85  91,45
 49  1963  107,75  115,50
 54  1958 139,50
147,45

Quelle: DKV-KV-Berater Version 6.75  

Beitragsentlastungstarife sind jederzeit kündbar und führen bei solch einem Störfall zu einer sofortigen Beitragsreduzierung des aktuell laufenden Versicherungsbeitrages.    

Autor: Marcus Rexfort